Allgemeine Geschäftsbedingungen

WITCOCO LLC

Stand: September 2026

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über Beratungs-, Kommunikations- und sonstige Dienstleistungen zwischen

WITCOCO LLC
Florida Limited Liability Company
7901 4TH ST N, STE 300
ST PETERSBURG, FL 33702
USA

– nachfolgend „Witcoco“ –

und ihren Auftraggebern.

Witcoco betreibt den Marktauftritt Earn Relevance. Vertragspartner des Auftraggebers ist WITCOCO LLC.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Selbstständigen, Unternehmen, juristischen Personen und sonstigen Organisationen, die die Leistungen für ihre geschäftliche oder berufliche Tätigkeit beauftragen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Witcoco ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Witcoco solche Bedingungen kennt und die vereinbarten Leistungen ohne ausdrücklichen Widerspruch erbringt.

1.4 Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber, insbesondere das jeweilige Angebot, eine Leistungsbeschreibung oder ein gesonderter Vertrag, gehen diesen AGB vor. Bei Widersprüchen gelten die individuell getroffenen Vereinbarungen.

  1. Vertragsschluss

2.1 Angebote von Witcoco gelten für die darin angegebene Dauer. Ist keine Gültigkeitsdauer genannt, können sie innerhalb von 14 Kalendertagen angenommen werden.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von Witcoco in Textform annimmt, Witcoco eine Beauftragung in Textform bestätigt oder Witcoco auf Wunsch des Auftraggebers mit der vereinbarten Leistung beginnt.

2.3 Die Einbeziehung dieser AGB wird im Angebot oder auf andere geeignete Weise vor Vertragsschluss kenntlich gemacht. Die AGB sind unter earnrelevance.com abrufbar und können dem Auftraggeber zusätzlich elektronisch übermittelt werden.

2.4 Änderungen und Ergänzungen eines Auftrags können in Textform, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden.

  1. Leistungen und Leistungsumfang

3.1 Witcoco bietet unter Earn Relevance insbesondere Leistungen in den Bereichen Kommunikationsstrategie, Positionierung, Public Relations und Medienarbeit, Content Marketing, Thought Leadership und externe Kommunikation an. Zum Leistungsangebot können außerdem Workshops, Sparring, Recherchen, Analysen und weitere vereinbarte Kommunikationsleistungen gehören.

3.2 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung. Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, bedürfen die erbrachten Leistungen keiner förmlichen Abnahme durch den Auftraggeber.

3.3 Leistungen können insbesondere als Einzelauftrag, Projekt, zeitabhängige Beauftragung oder laufender Retainer vereinbart werden.

3.4 Witcoco ist in der Organisation und Durchführung der vereinbarten Leistungen grundsätzlich frei, soweit im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.

3.5 Witcoco ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen. Hierzu kann insbesondere CONVIA LLC gehören. Die operative Beratung und Kundenbetreuung kann insbesondere durch Lisa-Marie Wittmann erfolgen.

3.6 Der Einsatz von Subunternehmern ändert nichts daran, dass Witcoco Vertragspartner des Auftraggebers bleibt.

3.7 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gehören interne Arbeitsunterlagen, Rechercheprotokolle, Zwischenschritte, nicht ausgewählte Entwürfe, Prompts, offene Dateien, Quelldateien, interne Analysen und sonstige Arbeitsmaterialien nicht zum geschuldeten Leistungsergebnis.

  1. Mitwirkung des Auftraggebers

4.1 Die ordnungsgemäße und termingerechte Leistungserbringung setzt voraus, dass der Auftraggeber die erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbringt.

4.2 Der Auftraggeber stellt insbesondere die für den Auftrag erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Materialien, Ansprechpartner und Entscheidungen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

4.3 Der Auftraggeber benennt auf Wunsch von Witcoco einen Ansprechpartner, der erforderliche Entscheidungen treffen oder intern herbeiführen kann.

4.4 Sofern keine andere Frist vereinbart wurde, soll der Auftraggeber zu vorgelegten Entwürfen, Fragen und Entscheidungsvorlagen innerhalb von fünf Werktagen Rückmeldung geben.

4.5 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Witcoco haftet nicht für hierdurch verursachte Verzögerungen.

4.6 Entsteht durch fehlende, verspätete, fehlerhafte oder nachträglich geänderte Informationen ein zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Information des Auftraggebers zusätzlich berechnet werden.

4.7 Kann eine Leistung wegen ausstehender Mitwirkung des Auftraggebers nicht sinnvoll fortgeführt werden, ist Witcoco berechtigt, die Bearbeitung bis zur erforderlichen Mitwirkung auszusetzen. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen sowie reservierte Kapazitäten bleibt unberührt.

  1. Änderungen, Korrekturen und Zusatzleistungen

5.1 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, umfasst die vereinbarte Vergütung bei der Erstellung von Texten, Konzepten oder vergleichbaren Arbeitsergebnissen zwei Korrekturschleifen.

5.2 Eine Korrekturschleife ist eine gebündelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einer vorgelegten Fassung mit anschließender Überarbeitung durch Witcoco.

5.3 Weitere Korrekturschleifen, zusätzliche Varianten, Änderungen des ursprünglichen Briefings, neue Anforderungen nach Beginn der Bearbeitung oder Änderungen bereits freigegebener Arbeitsergebnisse gelten als Zusatzleistungen, soweit sie nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.

5.4 Witcoco informiert den Auftraggeber, wenn erkennbar wird, dass eine gewünschte Leistung über den vereinbarten Umfang hinausgeht. Zusatzleistungen werden erst nach Abstimmung durchgeführt und nach den vereinbarten Konditionen beziehungsweise dem hierfür mitgeteilten Stunden- oder Tagessatz berechnet.

5.5 Neue inhaltliche, strategische oder gestalterische Vorstellungen des Auftraggebers nach Beginn der Bearbeitung stellen keinen Mangel der bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen dar.

5.6 Bereits erbrachter Aufwand bleibt auch dann vergütungspflichtig, wenn der Auftraggeber einen begonnenen Arbeitsschritt nachträglich nicht mehr benötigt, das Projekt abbricht oder seine Planung ändert.

  1. Termine, Verzögerungen und Stornierungen

6.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Vereinbarte Termine setzen voraus, dass erforderliche Mitwirkungsleistungen und Freigaben des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen.

6.3 Muss ein vom Auftraggeber vereinbarter Beratungstermin, Workshop, Interviewtermin oder vergleichbarer fest reservierter Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt oder verschoben werden, kann Witcoco 50 Prozent der für diesen Termin reservierten Vergütung beziehungsweise des reservierten Zeitaufwands berechnen.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist.

6.4 Witcoco wird bei einer eigenen erforderlichen Terminverschiebung einen zumutbaren Ersatztermin anbieten.

6.5 Für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Witcoco haftet Witcoco nicht. Hierzu können insbesondere Ausfälle technischer Infrastruktur, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Naturereignisse sowie erhebliche Störungen bei eingesetzten Dienstleistern gehören. Vereinbarte Fristen verlängern sich für die Dauer der Behinderung in angemessenem Umfang.

  1. Retainer und reservierte Kapazitäten

7.1 Bei einem Retainer reserviert Witcoco für den Auftraggeber die im Angebot vereinbarte Kapazität beziehungsweise erbringt die dort beschriebenen laufenden Leistungen.

7.2 Vergütung, Leistungsumfang, Abrechnungsperiode, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot.

7.3 Soweit ein Retainer auf einem monatlichen Stunden- oder Kapazitätskontingent basiert, wird dieses Kontingent für den Auftraggeber reserviert. Wird es aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht vollständig genutzt, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich geschuldet.

7.4 Nicht genutzte Stunden oder Kapazitäten werden nicht automatisch in den Folgemonat übertragen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

7.5 Leistungen, die über das vereinbarte Kontingent hinausgehen, werden nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber erbracht und zusätzlich vergütet.

7.6 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, haben Retainer eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten.

Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten möglich. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Retainer auf unbestimmte Zeit weiter und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

7.7 Witcoco ist berechtigt, im Rahmen laufender Retainer planbare Abwesenheitszeiten und vorübergehende Betriebsunterbrechungen einzuplanen. Witcoco informiert den Auftraggeber hierüber mit angemessenem Vorlauf, soweit die laufende Zusammenarbeit hiervon betroffen ist.

7.8 Soweit die vereinbarte Leistung oder Kapazität innerhalb des maßgeblichen Vertragszeitraums durch entsprechende Planung, Vorziehung oder Nachholung insgesamt erbracht werden kann, führen planbare Abwesenheitszeiten oder Betriebsunterbrechungen nicht zu einer anteiligen Kürzung der vereinbarten Retainer-Vergütung.

7.9 Ist ausdrücklich ein fixes monatliches Stunden- oder Leistungskontingent vereinbart und kann dieses aufgrund einer von Witcoco geplanten längeren Abwesenheit nicht innerhalb des betreffenden Monats erbracht werden, kann die entsprechende Kapazität nach Abstimmung im vorhergehenden oder folgenden Abrechnungszeitraum bereitgestellt werden.

7.10 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  1. Vergütung, Rechnungen und Fremdkosten

8.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

8.2 Sämtliche Preise verstehen sich netto. Etwaige nach den anwendbaren steuerrechtlichen Vorschriften geschuldete Steuern werden, soweit erforderlich, zusätzlich berechnet.

8.3 Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.

8.4 Soweit im Angebot oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8.5 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, stehen Witcoco die gesetzlichen beziehungsweise nach dem anwendbaren Recht zulässigen Verzugsrechte zu.

8.6 Bei erheblichem Zahlungsverzug kann Witcoco nach vorheriger Mitteilung weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien angemessen ist.

8.7 Fremdkosten, beispielsweise für externe Dienstleister, Lizenzen, Medien, Druck, Veranstaltungen oder sonstige Leistungen Dritter, sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8.8 Soweit zur Durchführung des Auftrags Fremdleistungen erforderlich sind, werden diese grundsätzlich vor Beauftragung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

8.9 Vereinbarte Reise-, Übernachtungs- und sonstige notwendige Auslagen werden zusätzlich berechnet, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist.

  1. Verwendung der Arbeitsergebnisse

9.1 Der Auftraggeber darf die im Rahmen des Auftrags für ihn erstellten finalen Arbeitsergebnisse nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung für die im Auftrag vorausgesetzten geschäftlichen Zwecke verwenden.

9.2 Soweit an einem Arbeitsergebnis urheberrechtliche oder sonstige Rechte entstehen und für dessen vertragsgemäße Verwendung eine Rechtseinräumung erforderlich ist, erhält der Auftraggeber die hierfür erforderlichen Rechte im Umfang des vereinbarten Vertragszwecks.

9.3 Eine über den vereinbarten Vertragszweck hinausgehende eigenständige kommerzielle Weiterverwertung an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit hierfür zusätzliche Rechte erforderlich sind.

9.4 Methoden, Vorlagen, Prozesse, Frameworks, allgemeines Know-how, Arbeitsweisen, wiederverwendbare Bestandteile, interne Tools und sonstige bereits vor dem Auftrag vorhandene oder unabhängig davon entwickelte Arbeitsmittel bleiben bei Witcoco, Convia beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.

9.5 Entwürfe, verworfene Varianten, Rechercheunterlagen, Arbeitsdateien, offene Quelldateien, Prompts und interne Dokumentationen werden nur übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9.6 Enthalten Arbeitsergebnisse Bestandteile Dritter, beispielsweise Bilder, Schriftarten, Software, Stockmaterial oder sonstige lizenzierte Inhalte, gelten für diese Bestandteile die jeweiligen Bedingungen der Rechteinhaber.

  1. Einsatz künstlicher Intelligenz

10.1 Witcoco kann bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen Werkzeuge und Systeme auf Basis künstlicher Intelligenz einsetzen. Dies kann insbesondere Recherche, Analyse, Strukturierung, Ideenentwicklung sowie die Erstellung und Bearbeitung von Texten, Konzepten und visuellen Inhalten unterstützen.

10.2 Der Einsatz künstlicher Intelligenz ersetzt nicht die fachliche Bearbeitung und Prüfung der Arbeitsergebnisse durch die mit dem Auftrag betrauten Personen. KI-generierte Inhalte werden nicht allein aufgrund ihrer automatisierten Erzeugung als sachlich richtig übernommen.

10.3 Bei der Auswahl und Nutzung entsprechender Systeme berücksichtigt Witcoco die anwendbaren Anforderungen an Datenschutz und Vertraulichkeit. Vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur in KI-Systemen verarbeitet, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

10.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Witcoco keine ausschließlich menschliche Erstellung der Arbeitsergebnisse. Der Einsatz von KI begründet für sich genommen keinen Mangel der vereinbarten Leistung.

10.5 Bei Arbeitsergebnissen, die unter Einsatz generativer KI entstehen, kann aufgrund der technischen Funktionsweise solcher Systeme nicht ausgeschlossen werden, dass ähnliche oder gleiche Inhalte auch unabhängig hiervon erzeugt werden oder Rechte Dritter berührt sein können.

10.6 Bestehen für ein Projekt besondere Anforderungen an Exklusivität, Schutzfähigkeit, Rechteklärung, Geheimhaltung oder den Ausschluss bestimmter KI-Systeme, muss der Auftraggeber Witcoco hierauf vor Beauftragung hinweisen. Entsprechende Anforderungen können Auswirkungen auf Leistungsumfang, Termine und Vergütung haben.

  1. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Informationen

11.1 Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, Witcoco die von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Grafiken, Marken, Daten, Dokumente und sonstigen Inhalte zur Verwendung im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen.

11.2 Der Auftraggeber gestattet Witcoco und den zur Leistungserbringung eingesetzten Dienstleistern die Verwendung der von ihm bereitgestellten Materialien, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

11.3 Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Produktangaben, Zahlen, Claims und sonstigen Tatsachen verantwortlich.

11.4 Erkennt Witcoco offensichtliche Widersprüche oder erkennbare Risiken, wird Witcoco den Auftraggeber hierauf im Rahmen des Zumutbaren hinweisen. Eine eigenständige rechtliche Prüfung ist damit nicht verbunden.

11.5 Witcoco erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine rechtliche Prüfung von Arbeitsergebnissen, insbesondere hinsichtlich wettbewerbs-, marken-, urheber-, datenschutz- oder regulatorischer Anforderungen, ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung. Soweit eine solche Prüfung erforderlich ist, obliegt es dem Auftraggeber, diese durch entsprechend qualifizierte Berater durchführen zu lassen.

  1. Freigaben

12.1 Soweit Arbeitsergebnisse vor ihrer Veröffentlichung oder Verwendung dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt werden, prüft der Auftraggeber diese insbesondere auf die Richtigkeit der ihn, seine Produkte, Leistungen, Organisation oder Branche betreffenden Tatsachenangaben.

12.2 Mit einer Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass die freigegebene Fassung aus seiner Sicht verwendet beziehungsweise veröffentlicht werden kann.

12.3 Änderungen, die der Auftraggeber nach einer erteilten Freigabe verlangt, können als Zusatzleistung berechnet werden.

12.4 Witcoco haftet nicht für Fehler, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten oder ausdrücklich bestätigten unrichtigen Informationen beruhen, soweit Witcoco deren Unrichtigkeit weder kannte noch im Rahmen der geschuldeten Leistung erkennen musste.

  1. Kein bestimmter Kommunikations- oder wirtschaftlicher Erfolg

13.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet Witcoco die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, medialen oder kommunikativen Erfolg.

13.2 Insbesondere besteht keine Garantie für:

  • Veröffentlichungen oder redaktionelle Berichterstattung,
  • positive Medienresonanz,
  • bestimmte Reichweiten, Impressionen, Interaktionen oder Leads,
  • bestimmte Suchmaschinen-Rankings,
  • die Aufnahme oder Nennung von Unternehmen, Personen oder Inhalten in Antworten von KI-Systemen,
  • bestimmte Wahrnehmungs-, Reputations- oder Geschäftsergebnisse.

13.3 Entscheidungen von Redaktionen, Plattformbetreibern, Suchmaschinen, sozialen Netzwerken, KI-Anbietern und sonstigen unabhängigen Dritten liegen außerhalb des Einflussbereichs von Witcoco.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

14.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des jeweiligen Vertrags.

14.2 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden.

14.3 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

14.4 Witcoco ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Mitarbeiter und zur Leistungserbringung eingesetzte Dienstleister weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Durchführung des Auftrags benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

14.5 Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Soweit erforderlich, werden gesonderte datenschutzrechtliche Vereinbarungen geschlossen. Solche Vereinbarungen gehen diesen AGB hinsichtlich der darin geregelten Datenschutzfragen vor.

  1. Referenzen

15.1 Witcoco verwendet den Namen, das Logo oder konkrete Arbeitsergebnisse des Auftraggebers nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.

15.2 Eine Zustimmung kann in Textform erteilt und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits mit Zustimmung veröffentlichte gedruckte Materialien müssen nicht nachträglich zurückgerufen werden.

  1. Haftung

16.1 Witcoco haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist. Dies gilt insbesondere für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Witcoco nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für einen Vertrag dieser Art typischen Schaden begrenzt.

16.3 Im Übrigen ist die Haftung von Witcoco für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

16.4 Witcoco haftet nicht für Schäden, Ansprüche oder sonstige Nachteile, die auf unrichtigen, unvollständigen, irreführenden oder rechtswidrigen Vorgaben, Informationen, Tatsachenangaben oder Materialien des Auftraggebers beruhen, soweit Witcoco die jeweilige Problematik weder kannte noch im Rahmen der geschuldeten Leistung erkennen musste.

16.5 Witcoco haftet nicht für Entscheidungen, Handlungen, technische Änderungen, Sperrungen, Veröffentlichungsentscheidungen oder sonstige Maßnahmen unabhängiger Dritter, insbesondere von Medienunternehmen, Redaktionen, Suchmaschinen, Plattformbetreibern, sozialen Netzwerken oder Anbietern von KI-Systemen.

16.6 Witcoco haftet nicht für Fehler, Rechtsverletzungen oder sonstige Schäden, die durch nachträgliche Änderungen oder Bearbeitungen von Arbeitsergebnissen durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen, soweit Witcoco an diesen Änderungen nicht mitgewirkt hat.

16.7 Soweit der Auftraggeber ein Arbeitsergebnis geprüft und freigegeben hat, haftet Witcoco nicht für solche Fehler, die auf vom Auftraggeber ausdrücklich bestätigten Tatsachen, Angaben oder inhaltlichen Vorgaben beruhen, soweit deren Unrichtigkeit für Witcoco im Rahmen der geschuldeten Leistung nicht erkennbar war.

16.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und zur Leistungserbringung eingesetzten Subunternehmer von Witcoco.

  1. Laufzeit, Kündigung und vorzeitige Beendigung

17.1 Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag.

17.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17.3 Ein wichtiger Grund für Witcoco kann insbesondere vorliegen, wenn der Auftraggeber trotz angemessener Aufforderung wiederholt wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, fällige Zahlungen erheblich verspätet oder die Durchführung rechtswidriger Maßnahmen verlangt.

17.4 Im Fall einer vorzeitigen Beendigung sind die bis zum Wirksamwerden der Beendigung erbrachten Leistungen sowie bereits verbindlich beauftragte und nicht mehr stornierbare Fremdkosten zu vergüten.

17.5 Bereits reservierte oder begonnene Leistungen kann Witcoco entsprechend dem bis zur Beendigung entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

18.1 Soweit gesetzlich zulässig, unterliegen die Vertragsbeziehungen zwischen Witcoco und dem Auftraggeber dem Recht des US-Bundesstaates Florida unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Vorschriften und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Soweit gesetzlich zulässig, sind für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ausschließlich die zuständigen Gerichte in Pinellas County, Florida, USA, beziehungsweise das für Pinellas County zuständige Bundesgericht zuständig.

18.3 Zwingende gesetzliche Vorschriften, die ungeachtet einer Rechtswahl oder Gerichtsstandsvereinbarung Anwendung finden, bleiben unberührt.

18.4 Rechtserhebliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

18.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

WITCOCO LLC
7901 4TH ST N, STE 300
ST PETERSBURG, FL 33702
USA

E-Mail: kontakt@witcoco.com

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